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Bannerbild Stühle auf Tischen

Ferienangebote

Während sechs Schulferienwochen gibt es im Rahmen der schulergänzenden Tagesstrukturen Ferienangebote. Die Ferienangebote richten sich an Kinder der Primarstufe.

Bei Verfüg­barkeit können auch nicht in Gelterkinden wohnhafte Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter teilnehmen.

Die Buchung kann tageweise oder wochenweise erfolgen.

Einlaufzeit
Betreuungszeiten
Abholzeit
08.00 - 09.00
09.00 - 17.00
17.00 - 18.00

Im Schuljahr 2025/26  werden folgende Ferienwochen angeboten:

Bild zu den angebotenen Ferienwochen (2. Herbstferien, 1. Fasnachtsferien, 2. Frühlingsferien und 4./5./6. Sommerferien)

Die Anmeldefristen für die Ferienangebote im Schuljahr 2025/26 sind wie folgt:

Herbstferien:  31. August 2025

Fasnachtsferien: 31. Januar 2026

Frühlingsferien: 28. Februar 2026

Sommerferien: 31. Mai 2026

Im August des laufenden Schuljahres werden die Wochen für die Ferienangebote des darauffolgenden Jahres mitgeteilt.

Kosten

Die Kosten pro Tag belaufen sich auf CHF 110.- pro Kind.

Das Mittagessen ist in diesem Preis nicht inbegriffen, kann aber für CHF 10.- dazu gebucht werden. 

Ein einfaches Znüni und Zvieri ist im Preis enthalten.

Für die Ferienangebote können bei der Gemeinde Gelterkinden ebenfalls FEB-Betreuungsgutschriften beantragt werden. Der Antrag dafür muss spätestens bis zum Ende des Vormonats, in welchem das Ferienangebot stattfindet, vollständig bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein.

Mindestbelegung

Es besteht eine Mindestbelegung von drei Kindern pro Tag, wobei die Leitung Tagesstrukturen über  Ausnahmen entscheiden kann.

Wegbegleitung

Für die Ferienangebote wird keine Wegbegleitung angeboten. Die Verantwortung für den Weg zum Standort des Ferienangebots liegt bei den Erziehungs­berechtigten.

Anmeldung Ferienangebote

Die Anmeldung erfolgt über das online Formular "Anmeldung Ferienangebote". Die Anmeldung für die Ferienangebote ist verbindlich und muss fristgerecht eingereicht werden. Anmeldungen nach Ablauf der Frist können nach Verfügbarkeit und Rücksprache berücksichtigt werden.

Bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten ist die Anmeldung durch diejenige Person vorzunehmen, bei welcher das Kind in Gelterkinden gemeldet ist. Die Rechnung wird an diese Adresse gesendet, sofern nicht anders gemeldet. 

 

Nach Anmeldung erhalten die Erziehungsberechtigten eine definitive Zu- oder Absage. Im Falle einer nachträglichen Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 50 % in Rechnung gestellt werden.

Im Krankheitsfall kann die Rechnung unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses storniert werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Rechnung

Die Kostenbeiträge der Ferienangebote werden separat verrechnet. 

Die Rechnung wird grundsätzlich an diejenige erziehungsberechtigte Person gesendet, durch die das Kind angemeldet wurde und wo es wohnhaft ist. 

Falls eine andere Person oder Institution die Rechnung übernimmt, ist eine schriftliche Bestätigung derselben beizulegen. Für diese Bestätigung kann das Formular "Einverständniserklärung Rechnungsstellung" verwendet werden.

Weiterführende Informationen zu den Modalitäten der schulergänzenden Tagesstrukturen in Gelterkinden sind im Dokument "Richtlinien" aufgeführt.

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